Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“)
Nach § 10 Abs. 1 WpPG hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, dem Publikum einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesetzlicher Regelungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Um diese aus § 10 WpPG resultierende Pflicht zu erfüllen, veröffentlicht die Intertainment AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2010 das folgende Dokument.
Dieses Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der Intertainment AG zu erfüllen. Weder dieses Jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichungen auch einige Informationen enthalten können, die inzwischen ggf. nicht mehr aktuell sind.
Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG)
2. Dezember 2010: Aufsichtsrat bestellt Bertil le Claire interimistisch in den Vorstand der Intertainment AG
29. November 2010: Intertainment trauert um Alleinvorstand Jörg Brockmann
Mitteilungen über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (Mitteilungen gemäß § 30 b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG)
Mitteilung veröffentlicht am 15. Oktober 2010 im Elektronischen Bundesanzeiger:
"Intertainment Aktiengesellschaft
Wertpapierkennnummer: 622360
ISIN DE0006223605
Mitteilungen gemäß § 30 b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Die Hauptversammlung der Intertainment AG hat am 06.08.2010 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 05.08.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere, bis zu EURO 1.800.807,09 (in Worten: einemillionachthunderttausendachthundertsieben EURO neun Cent) zu erhöhen (genehmigtes Kapital I).
Die Hauptversammlung der Intertainment AG am 06.08.2010 hat ferner beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 05.08.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um weitere, bis zu EURO 7.203.228,37 (in Worten: siebenmillionenzweihundertdreitausendzweihundertachtundzwanzig EURO siebenunddreißig Cent) zu erhöhen (genehmigtes Kapital II).
Zudem hat die Hauptversammlung beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bei der Ausübung des genehmigten Kapitals I und II zu verschiedenen Zwecken das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.
Die beschlossenen Ermächtigungen gelten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der Tagesordnungspunkte 6 und 7 der im elektronischen Bundesanzeiger vom 29. Juni 2010 veröffentlichten Einladung zur Hauptversammlung der Intertainment AG.
Die Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung sind am 01.10.2010 in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 122257) eingetragen worden.
Frankfurt, im Oktober 2010
Intertainment AG
Der Vorstand"
Hauptversammlung
Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung 2010
Jahresfinanzbericht
Finanzbericht der Intertainment AG zum Jahresabschluss 2009
Zwischenmitteilungen
12. November 2010: Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2010
14. Mai 2010: Intertainment veröffentlicht die Ergebniszahlen für das erste Quartal 2010
Halbjahresfinanzbericht
Halbjahresfinanzbericht 2010 |