Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“)
Nach § 10 Abs. 1 WpPG hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, dem Publikum einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund gesetzlicher Regelungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Um diese aus § 10 WpPG resultierende Pflicht zu erfüllen, veröffentlicht die Intertainment AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2009 das folgende Dokument.
Dieses Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der Intertainment AG zu erfüllen. Weder dieses Jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichungen auch einige Informationen enthalten können, die inzwischen ggf. nicht mehr aktuell sind.
Ad-hoc-Mitteilungen
28. August 2009: Intertainment gibt die vorläufigen ungeprüften Ergebnisse für 2008 bekannt
Hauptversammlung
Mitteilung über die Einberufung der Hauptversammlung 2009
Jahresfinanzbericht
Finanzbericht der Intertainment AG zum Jahresabschluss 2008
Zwischenmitteilungen
19. November 2009: Intertainment bleibt in der Verlustzone
5. Oktober 2009: Intertainment erzielt im ersten Quartal – aufgrund von Wechselkurseffekten – ein positives Ergebnis
Halbjahresfinanzbericht
Halbjahresfinanzbericht 2009 |