Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“)

Das zum 1. Juli 2005 in Kraft getretene WpPG verpflichtet in § 10 die Emittenten von Wertpapieren dem Publikum einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen 12 Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.

Um diese aus § 10 WpPG resultierende Pflicht zu erfüllen, veröffentlicht die Intertainment AG für das Geschäftsjahr 2006 das folgende Dokument.

Eine Pflicht zur Aktualisierung der Informationen durch die Intertainment AG besteht nicht.

Dieses Dokument wurde ausschließlich aufgrund § 10 WpPG erstellt und hat nur den Zweck, die aus § 10 WpPG resultierende Pflicht der Intertainment AG zu erfüllen. Weder dieses Jährliche Dokument, noch die in ihm enthaltenen Informationen einschließlich derer, auf die verwiesen wird, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar.

Ad-hoc-Mitteilungen

16. Dezember 2006: BaFin erteilt Sanierungsprivileg

5. Oktober 2006: Intertainment und Kinowelt einigen sich über Neuregelung von Verbindlichkeiten

2. Oktober 2006: Verhandlungen zwischen Intertainment und Kinowelt über Verbindlichkeiten

22. September 2006: Albis Finance verkauft Forderungen an Kinowelt-Gruppe

6. September 2006: Intertainment plant Wechsel in den General Standard

20. August 2006: Intertainment schließt Vergleich mit Elie Samaha

06. Juli 2006: Intertainment führt Kapitalerhöhung durch

29. Juni 2006: Intertainment nimmt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurück / Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss

23. Mai 2006: Intertainment einigt sich mit Albis Finance über Rückzahlungs-Modalitäten

15. Mai 2006: Dr. Matthias Heisse neuer Aufsichtsratsvorsitzender

08. Mai 2006: Rüdiger Baeres verkauft Mehrheit an Intertainment

28. Februar 2006: Albis Finance erwirbt Forderungen der HVB gegen Intertainment

17. Februar 2006: Gericht bestellt neuen Gutachter

6. März 2006: Rüdiger Baeres legt sein Aufsichtsratsmandat nieder

13. Januar 2006: Intertainment meldet Insolvenz an

 

Meldungen eines Anteilserwerbers über das Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der Beteiligungsschwelle von 5, 10, 25, 50 und 75% an der Gesellschaft

Veröffentlichungen nach §§ 21, 22 WpHG

1.   Meldung vom 22.11..2006

„Herr Rüdiger E. Baeres, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 22.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und nunmehr 0% beträgt.“

2.   Meldungen vom 21.11.2006

a.

„Frau Dr. Doris Apell-Kölmel, Deutschland, hat uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25% überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die MK Medien Beteiligungs GmbH, geschäftsansässig Kapellenweg 3, 80430 Feldafing, hat uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 9,07 % der Stimmrechte (1.172.275 Stimmrechte) gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die Kinowelt GmbH, geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, hat uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 20,92 % (2.701.110 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die Futura Film Weltvertrieb im Filmverlag der Autoren GmbH, RM Arts Fernseh- und Film GmbH, Kinowelt Filmverleih GmbH, Extrafilm Produktions GmbH, Arthaus Filmverleih GmbH, Arthaus Musik GmbH, Kinowelt Home Entertainment GmbH, Kinowelt Einzelhandels GmbH, Broadway Kino GmbH, Broadway Lizenzverwertungs GmbH & Co. KG, Jugendfilm Lizenzverwertungs GmbH, Popular Film GmbH, 3 Films GmbH, Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co., Zweite KG, Kinowelt International GmbH, Epsilon motion pictures GmbH, Internet Beteiligungs GmbH, Futura Film GmbH, Filmverlag der Autoren und FUTURA Film GmbH & Co. Verleih- und Vertriebsgesellschaft KG, FELIX Film Medienagentur GmbH, Pro-ject Filmproduktion im Filmverlag der Autoren GmbH und die Pro-ject Filmproduktion im Filmverlag der Autoren GmbH & Co. Produktions-Kommanditgesellschaft (jeweils geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig), die Starhaus Produktionen GmbH (geschäftsansässig Siegesstraße 15, 80802 München) und Herr Dr. Rainer Kölmel (Deutschland) haben uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 jeweils die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr jeweils 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihnen sämtliche Stimmrechte jeweils gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

b.

„Frau Dr. Doris Apell-Kölmel, Deutschland, hat uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwellen von 5 % und 10 % des Grundkapitals an der Intertainment AG überschritten hat, nunmehr 11,05 % (1.426.275 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die MK Medien Beteiligungs GmbH, geschäftsansässig Kapellenweg 3, 80430 Feldafing, hat uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwellen von 5 % und 10 % des Grundkapitals der Intertainment AG überschritten hat, nunmehr 11,05 % (1.426.275 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 9,08 % der Stimmrechte (1.172.275 Stimmrechte) gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die Kinowelt GmbH, geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, hat uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwellen von 5 % und 10 % des Grundkapitals an der Intertainment AG überschritten hat, nunmehr 11, 05 % (1.426.275 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 1,97 % (254.000 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die Futura Film Weltvertrieb im Filmverlag der Autoren GmbH, RM Arts Fernseh- und Film GmbH, Kinowelt Filmverleih GmbH, Extrafilm Produktions GmbH, Arthaus Filmverleih GmbH, Arthaus Musik GmbH, Jugendfilm Verleih GmbH, Kinowelt Home Entertainment GmbH, Kinowelt Einzelhandels GmbH, Broadway Kino GmbH, Broadway Lizenzverwertungs GmbH & Co. KG, Jugendfilm Lizenzverwertungs GmbH, Popular Film GmbH, 3 Films GmbH, Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co., Zweite KG, Kinowelt International GmbH, Epsilon motion pictures GmbH, Internet Beteiligungs GmbH, Futura Film GmbH, Filmverlag der Autoren und FUTURA Film GmbH & Co. Verleih- und Vertriebsgesellschaft KG, FELIX Film Medienagentur GmbH, Pro-ject Filmproduktion im Filmverlag der Autoren GmbH und die Pro-ject Filmproduktion im Filmverlag der Autoren GmbH & Co. Produktions-Kommanditgesellschaft (jeweils geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig), die Starhaus Produktionen GmbH (geschäftsansässig Siegesstraße 15, 80802 München) und Herr Dr. Rainer Kölmel (Deutschland) haben uns am 21.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 jeweils die Schwellen von 5 % und 10 % des Grundkapitals an der Intertainment AG überschritten hat, nunmehr jeweils 11,05 % (1.426.275 Stimmrechte) beträgt und ihnen sämtliche Stimmrechte jeweils gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

3.    Meldungen vom 16.11.2006

„Frau Dr. Doris Apell-Kölmel, Deutschland, hat uns am 16.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt  und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die MK Medien Beteiligungs GmbH, geschäftsansässig Kapellenweg 3, 82340 Feldafing, hat uns am 16.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 24,22 % der Stimmrechte (3.127.425 Stimmrechte) gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“
 
„Die Kinowelt Filmverleih GmbH, geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, hat uns am 16.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt und ihr hiervon 50,00 % (6.456.910 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“
 
„Die Kinowelt GmbH, geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, hat uns am 16.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 40,25  % (5.197.485 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“
 
„Die Futura Film Weltvertrieb im Filmverlag der Autoren GmbH, geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, hat uns am 16.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt und ihr hiervon 51,89 % (6.699.910 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“
 
„Die Extrafilm Produktions GmbH, geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, hat uns am 16.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt und ihr hiervon 48,57 % (6.271.910 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die Arthaus Filmverleih GmbH, geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, hat uns am 16.11.2006  gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt und ihr hievon 53,10 % (6.855.910 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

„Die RM Arts Fernseh- und Film GmbH, Arthaus Musik GmbH, Kinowelt Home Entertainment GmbH, Kinowelt Einzelhandels GmbH, Broadway Kino GmbH, Broadway Lizenzverwertungs GmbH & Co. KG, Jugendfilm Lizenzverwertungs GmbH, Popular Film GmbH, 3 Films GmbH, Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co., Zweite KG, Kinowelt International GmbH, Epsilon motion pictures GmbH, Internet Beteiligungs GmbH, Futura Film GmbH, Filmverlag der Autoren und FUTURA Film GmbH & Co. Verleih- und Vertriebsgesellschaft KG, FELIX Film Medienagentur GmbH, Pro-ject Filmproduktion im Filmverlag der Autoren GmbH und die Pro-ject Filmproduktion im Filmverlag der Autoren GmbH & Co. Produktions-Kommanditgesellschaft (jeweils geschäftsansässig Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig), die Starhaus Produktionen GmbH (geschäftsansässig Siegesstraße 15, 80802 München) und Herr Dr. Rainer Kölmel (Deutschland) haben uns am 16.11.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.10.2006 jeweils die Schwelle von 50 % überschritten hat, nunmehr jeweils 53,61 % (6.921.910 Stimmrechte) beträgt und ihnen sämtliche Stimmrechte jeweils gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

4.   Meldungen vom 30.10.2006

" Frau Dr. Doris Apell-Kölmel, Feldafing, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25% überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 9,07 % der Stimmrechte (1.172.275 Stimmrechte) gemäß §§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die RM Arts Fernseh- und Film GmbH, Ismaning, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25% überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“
 
"Die Kinowelt Filmverleih GmbH, Leipzig, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25% überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Kinowelt GmbH, Leipzig, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr davon 20,92 % (2.701.110 Stimmrechte) der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Futura Film Weltvertrieb im Filmverlag der Autoren GmbH, Leipzig, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Extrafilm Produktions GmbH, Leipzig, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Arthaus Filmverleih GmbH, Leipzig, hat uns am 30.10.2006  gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Arthaus Musik GmbH, Leipzig, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

 "Die Starhaus Produktionen GmbH, München, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Herr Dr. Rainer Kölmel, München, hat uns am 30.10.2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von  25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihm sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Kinowelt Home Entertainment GmbH hat uns am 30.10.2006  gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 27.09.2006 die Schwelle von  25 % überschritten hat, nunmehr 29,99 % (3.873.385 Stimmrechte) beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zugerechnet werden.“

5.      Weitere Meldungen

a.

„Herr Rüdiger E. Baeres hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG (ISIN: DE0006223605) am 27.09.2006 die Schwelle von 25 % unterschritten hat und nun 23,61 % beträgt.“

b.

„Frau Dr. Doris Apell-Kölmel, Feldafing, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.“

"Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr davon 9,08 % der Stimmrechte gemäß §§ 22 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Die RM Arts Fernseh- und Film GmbH, Ismaning, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Jugendfilm Verleih GmbH, Leipzig, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Kinowelt GmbH, Leipzig, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr davon 1,97 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Futura Film Weltvertrieb im Filmverlag der Autoren GmbH, Leipzig, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2WpHG zugerechnet werden.“

"Die Extrafilm Produktions GmbH, Leipzig, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Arthaus Filmverleih GmbH, Leipzig, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Arthaus Musik GmbH, Leipzig, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Die Starhaus Produktionen GmbH, München, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihr sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“

"Herr Dr. Rainer Kölmel, München, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 13.07.2006 die Schwelle von 5% und 10% überschritten hat, nunmehr 11,05 % beträgt und ihm sämtliche Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.“  

c.

 „Herr Rüdiger Baeres hat der Gesellschaft heute gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG (ISIN: DE0006223605) am 19.Juni 2006 die meldepflichtige Schwelle von 50 % unterschritten hat und nun 46,81 % beträgt.“

§ 10 Abs. 1 Nr. 2 WpPG: Veröffentlichungen der Intertainment AG gem. § 39 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 BörsG i.V.m. dem 2. Kapitel der Börsenzulassungsverordnung

- Halbjahresbericht 2006

- Geschäftsbericht 2005

§ 10 Abs. 1 Nr. 3 WpPG: Veröffentlichungen der Intertainment AG gem. §§ 42 und 54 BörsG i.V.m. §§ 63, 64, 65 und 66 Frankfurter Wertpapierbörsenordnung

- Quartalsbericht 1/2006

- Quartalsbericht 3/2006 / Neunmonatsbericht 2006

 

Englische Fassungen der Ad-hoc-Mitteilungen

October 5, 2006: Intertainment and Kinowelt reach agreement on restructuring liabilities

October 2, 2006: Negotiations between Intertainment and Kinowelt about liabilities

September 22, 2006: Albis Finance sells claims to Kinowelt Group

September 6, 2006: Intertainment plans change to the General Standard

August 20, 2006: Intertainment and Elie Samaha reach settlement agreement

July 6, 2006: Intertainment carries out capital increase

June 29, 2006: Intertainment withdraws application to open insolvency proceedings /
Board of Management and Supervisory Board resolve to undertake capital increase with exclusion of pre-emptive rights

May 23, 2006: Intertainment agrees repayment modalities with Albis Finance

May 15, 2006: Dr. Matthias Heisse new Chairman of the Supervisory Board

May 8, 2006: Rüdiger Baeres sells majority holding in Intertainment

March 6, 2006: Rüdiger Baeres resigns from the Supervisory Board

February 28, 2006: Albis Finance acquires receivables of HVB against Intertainment

February 17, 2006: Court appoints new expert lawyer

January 13, 2006: Intertainment files for insolvency

 

Hier finden Sie das Jährliche Dokument 2009
Hier finden Sie das Jährliche Dokument 2008
Hier finden Sie das Jährliche Dokument 2007
Hier finden Sie das Jährliche Dokument 2006
Hier finden Sie das Jährliche Dokument 2005