Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2013

München, 15. November 2013 – Die Intertainment Gruppe hat in den ersten drei Quartalen 2013 unverändert zu den Vorperioden über kein signifikantes operatives Geschäft verfügt. Das aktuelle Ergebnis ist dadurch nach wie vor im Wesentlichen von den laufenden Verwaltungskosten der Intertainment AG und dem Zinsaufwand geprägt. Der Intertainment Konzern verzeichnete einen Periodenfehlbetrag von -0,3 Mio. Euro, nach einem Periodenüberschuss von 14,9 Mio. Euro in den ersten drei Quartalen 2012. Dieser hatte im Vorjahr als Sonderposten einen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von 15,2 Mio. Euro enthalten.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment AG Konzern war in den ersten drei Quartalen 2013 von einer weiter rückläufigen Bilanzsumme, von einer Umgliederung langfristiger in kurzfristige Schulden sowie von Veränderungen beim Eigenkapital geprägt. Die Bilanzsumme verringerte sich von 260 TEuro zum 31. Dezember 2012 auf 170 TEuro zum 30. September 2013.

Wie bereits zum Jahresabschluss 2012 weist Intertainment auf der Aktivseite der Bilanz lediglich unter den kurzfristigen Vermögenswerten Positionen mit einem Buchwert aus. Enthalten ist hier insbesondere das Filmvermögen mit einem Wert von 138 TEuro (i.V. 138 TEuro). Deutlich gesunken sind die Zahlungsmittel. Sie betragen zum Abschluss des Berichtszeitraums 4 TEuro, nach 82 TEuro zum 31. Dezember 2012. Insgesamt summieren sich die kurzfristigen Vermögenswerte damit auf 170 (i.V. 260) TEuro.

Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Schulden um 9.512 TEuro auf 9.940 TEuro gestiegen. Dies ist auf einen Umgliederungseffekt und die damit zusammenhängende Erhöhung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 0 TEuro auf 9.652 TEuro zurückzuführen. Sie betreffen Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Zum 31. Dezember 2012 waren die Darlehen und Zinsen noch unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Da sie derzeit noch innerhalb der nächsten 12 Monate fällig sind, erfolgte hier eine Umgliederung in die kurzfristigen Schulden. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich dagegen auf 118 (i.V. 169) TEuro, die kurzfristigen Rückstellungen auf 89 (i.V. 159) TEuro.

Aufgrund der Umgliederung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind aktuell keine langfristigen Schulden in der Bilanz mehr ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2012 hatten sie noch 9.590 TEuro betragen.

Erhebliche Veränderungen gab es beim Konzerneigenkapital. Auf Basis eines entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses vom 8. August 2013 führte Intertainment im dritten Quartal eine vereinfachte Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff AktG zur Deckung von Verlusten durch. In diesem Zusammenhang wurden innerhalb des Eigenkapitals die Kapitalrücklage um 41.804 TEuro auf 1.327 TEuro aufgelöst und anschließend das gezeichnete Kapital um 3.721 TEuro auf 14.437 TEuro reduziert. Der Konzernbilanzverlust beträgt zum 30. September 2013 nun 25.651 TEuro, der zudem einen aktuellen Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von -300 TEuro enthält.

Intertainment erzielte in den ersten drei Quartalen 2013 keine Umsatzerlöse. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte der Umsatz 64 TEuro betragen. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 40 (i.V. 266) TEuro. Der Personalaufwand hat sich auf 57 (i.V. 81) TEuro reduziert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 208 (i.V. 272) TEuro zurückgegangen, und das Zinsergebnis hat sich auf -66 (i.V. -253) TEuro verbessert. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit hat sich leicht auf -300 (i.V. -289) TEuro verringert.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2013 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Finanzierung des Intertainment AG Konzerns
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch in den ersten drei Quartalen 2013 mangels operativer Einnahmen auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang führte Intertainment im bisherigen Jahresverlauf drei Kapitalerhöhungen durch – und zwar im Februar, im Juli und (nach Abschluss des Berichtszeitraums) im Oktober 2013. Die Kapitalerhöhungen dienten zur Verbesserung der sehr schwierigen Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs des Intertainment Konzerns. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entsprach jeweils dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag.

Durch die Kapitalerhöhung im Februar 2013 wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 195.312 neuen Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 250 TEuro erhöht.

Bei der Kapitalerhöhung im Juli wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 39.100 neuen Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 49.989,35 Euro aufgestockt.

Bei der Kapitalerhöhung im Oktober wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 300.000 neuen Aktien zu einem Preis von 1,00 Euro je Aktie um insgesamt 300 TEuro erhöht.

Darüber hinaus wurde Anfang des Jahres 2013 die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen bis zum 30. Juni 2014 verlängert.

Beteiligung an SightSound Technologies
Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Dieses ist im Besitz von US-Patenten für den digitalen Download von Audio- und Video-Dateien aus dem Internet. Im Zusammenhang damit führt SightSound in den USA ein Patentverletzungsverfahren gegen Apple. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde nach Kenntnisstand von Intertainment in den ersten Monaten 2013 die der mündlichen Verhandlung vorgelagerte Dokumentenproduktionsphase nahezu abgeschlossen. Zudem wurde im Rahmen einer Pre-Trial-Order im März 2013 der weitere Verfahrensverlauf festgelegt. Danach sollten die dem eigentlich Prozess vorgelagerten Verfahrensabläufe bis September 2013 abgeschlossen sein. Dieser Zeitplan wurde unterbrochen, da die Patente auf Antrag von Apple vom US-Patentamt erneut überprüft werden. Das Gericht hat deswegen den bereits festgelegten Verfahrensablauf ausgesetzt, um die Entscheidung der Patentbehörde abzuwarten. Die Überprüfung der Patentbehörde dauert derzeit noch an und kann noch weitere 12 Monate andauern, bis eine vollständige Entscheidung vorliegt.

Mitarbeiter und Aufsichtsrat
Mit der Hauptversammlung am 8. August endete die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder von Intertainment. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Georg Anders sowie das Aufsichtsratsmitglied Bertil le Claire legten mit Ablauf der Hauptversammlung ihre Ämter nieder und standen nicht mehr zur Wiederwahl. Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Bernhard Pöllinger stand für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.

Die Hauptversammlung bestätigte Herrn Pöllinger als Aufsichtsrat der Intertainment AG. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Bianca Krippendorf und Frank Posnanski. Frau Krippendorf ist Geschäftsführerin der Zweitausendeins Versand-Dienst GmbH. Herr Posnanski ist Chief Financial Officer (CFO) und Geschäftsführer der Tele Columbus Gruppe. Zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats wurde Ernst-Henning Graf von Hardenberg gewählt. Im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung wählte der Aufsichtsrat Herrn Pöllinger zum neuen Vorsitzenden und Herrn Posnanski zum stellvertretenden Vorsitzenden.

Intertainment beschäftigte in den ersten drei Quartalen 2013 unverändert keine Mitarbeiter.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die im Konzernhang zum 31. Dezember 2012 dargelegten Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnissen gelten weiterhin.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen – mit folgender Ausnahme – unverändert zum Konzern- und Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2012 fort:

Der vorliegende Konzernzwischenabschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Management von Intertainment geht von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernzwischenabschlusses von der MK Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens in hohem Maße gefährdet.

 

Ende der Zwischenmitteilung
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