Zwischenmitteilung für die ersten neun Monate 2010

München, 12. November 2010 – Die Intertainment AG, München, hat in den ersten drei Quartalen 2010 einen Periodenverlust von 0,1 Mio. Euro verzeichnet, nach -1,9 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Intertainment erzielte keine Umsätze aus dem operativen Geschäft, sondern konzentrierte sich weiterhin auf die laufenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns ist zum 30. September 2010 von der Verschiebung der Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und der damit im Zusammenhang stehenden Positionen aus dem lang- in den kurzfristigen Bereich gekennzeichnet. Die Bilanzsumme reduzierte sich geringfügig von 60,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 auf 60,0 Mio. Euro zum aktuellen Bilanzstichtag.

Unverändert ist die Aktivseite im Wesentlichen von den Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA und den aktiven latenten Steueransprüchen geprägt. Die Schadensersatzforderungen beliefen sich zum 30. September 2010 auf insgesamt 38,4 Mio. Euro, nach 38,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Ende 2000 aufgedeckten Budgetbetrug zulasten von Intertainment und den daraus resultierenden juristischen Auseinandersetzungen in den USA. Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2010 war diese Position hohen Schwankungen aus Wechselkursveränderungen ausgesetzt. Die hohen Wechselkursgewinne des ersten Halbjahres 2010 nahmen im dritten Quartal 2010 allerdings deutlich ab. Zudem wurde Intertainment im Mai 2010 eine erste Rate in Höhe von 2,4 Mio. Euro aus dem Insolvenzverfahren von Franchise Pictures und anderer Parteien ausbezahlt.

Die aktiven latenten Steueransprüche betragen 20 Mio. Euro, nach 20,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Sie betreffen Bewertungsunterschiede zwischen HGB und IFRS und hier insbesondere die Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge in der Höhe der erwarteten Realisierbarkeit. Die Veränderung stammt aus der Einbeziehung der aktuellen Ergebnisse der Berichtsperiode in die Steuerberechnung. Das Filmvermögen beträgt unverändert 0,8 Mio. Euro.

Die Passivseite ist ebenfalls wesentlich von den veränderten Fristigkeiten und den damit verbundenen Ausweisänderungen betroffen. So werden die Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erstmals vollständig unter den kurzfristigen Schulden ausgewiesen.

Die kurzfristigen Schulden belaufen sich insgesamt auf 29,5 Mio. Euro, nach 1,5 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Sie beinhalten im Wesentlichen die Rückstellungen mit 13,7 (i.V. kurzfristig 1,0 und langfristig 14,1) Mio. Euro und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit 15,4 (i.V. langfristig 14,1) Mio. Euro. Die Rückstellungen enthalten insbesondere die Verpflichtungen für Prozesserlösbeteiligungen, die in direktem Zusammenhang mit den Schadensersatzforderungen stehen, und die erwarteten künftigen Prozesskosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehens- und Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH. Im ersten Quartal der Berichtsperiode stellte die MK Medien Beteiligungs GmbH dem Konzern weitere Finanzmittel in Höhe von 0,7 (i.V. insgesamt 2,3) Mio. Euro zur Verfügung. Im zweiten und dritten Quartal 2010 erfolgten allerdings keine weiteren Zahlungen an Intertainment. In diesen führten ausschließlich die laufenden Zinsverpflichtungen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Analog zu der Ausweisänderung bei den kurzfristigen Schulden nahmen die langfristigen Schulden von 61,2 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009 auf 33,0 Mio. Euro ab. Sie umfassen ausschließlich die passiven latenten Steuerabgrenzungen, die für erfolgswirksame Konsolidierungs­maßnahmen, welche sich in den Folgeperioden voraussichtlich ausgleichen, gebildet wurden.

Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich auf -2,4 Mio. Euro, nach -2,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2009. Ursache ist der in den ersten neun Monaten ausgewiesene Konzernperiodenfehlbetrag in Höhe von 0,1 (30. September 2009: 1,9) Mio. Euro.

Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs ist das operative Geschäft von Intertainment nahezu zum Erliegen gekommen. In der Berichtsperiode konnten keine Umsatz­erlöse erzielt werden. Das EBIT des Intertainment Konzerns verbesserte sich auf 1,1 (i.V. -2,1) Mio. Euro und ist im Wesentlichen durch Bewertungseffekte der Schadens­ersatzforderungen sowie von Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit diesen stehen, geprägt. In diesem Zusammenhang beläuft sich der sonstige betriebliche Ertrag auf 3,0 (i.V. 0,4) Mio. Euro und der sonstige betriebliche Aufwand auf 1,7 (i.V. 2,4) Mio. Euro.

Intertainment verfügte zum 30. September 2010 über Zahlungsmittel in Höhe von 0,5 (31.12.2009: 0,1) Mio. Euro. Insgesamt gewährte der Großaktionär, die MK Medien Beteiligungs GmbH im Berichtszeitraum Darlehen in Höhe von 0,7 (i.V. insgesamt 2,3) Mio. Euro. Zudem erhöhte die erste erhaltene Zahlung aus der Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien den Zahlungsmittelbestand. Mit diesen Finanzmitteln wurden und werden im Wesentlichen weiterhin die Finanzierung der juristischen Auseinandersetzungen in den USA und des Geschäftsbetriebs sicher gestellt. In diesem Zusammenhang verweisen wir ausdrücklich auf die dargestellten bestands­gefährdenden Risiken des Intertainment Konzerns.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2010 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures und anderer Parteien wurde der Auszahlungsplan („liquidation plan“) des Insolvenzverwalters gemäß Verfügung des Insolvenzgerichts zum 31. März 2010 wirksam. Ende Mai 2010 erhielt Intertainment eine erste Zahlung in Höhe von 3 Millionen US-Dollar aus der Insolvenzmasse. Eine weitere Zahlung in Höhe von 1 Mio. US-Dollar ging Intertainment Anfang November 2010 zu. Intertainment rechnet nicht damit, noch weitere wesentliche Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren zu erhalten.

Nachdem die Schiedsrichter im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und andere Parteien den für den 6. April 2010 geplanten Beginn der mündlichen Verhandlung noch einmal verschoben hatten, legten sie im dritten Quartal 2010 einen neuen Zeitplan für die mündliche Verhandlung fest. Sie soll danach am 13. April 2011 beginnen. Als letzter Verhandlungstag ist der 24. Mai 2011 vorgesehen. Auch für die vorgelagerten Zeugenvernehmungen haben die Schiedsrichter ein Enddatum festgelegt. Diese sollen spätestens am 25. Februar 2011 abgeschlossen sein.

Intertainment hat die im Zusammenhang mit der Beweiserhebungsphase – diese ist der mündlichen Verhandlung vorgelagert – stehende Dokumentenproduktion am 20. August 2010 abgeschlossen und die letzten Dateien an die Comerica Bank übergeben. Noch nicht abgeschlossen war bis zur Fertigstellung dieser Zwischenmitteilung die Auswertung weiterer Dokumente, die der externe Sachverständige noch zu leisten hat.

Prognose und Risikobericht

Die juristischen Auseinandersetzungen in den USA werden Intertainment auch künftig weiter prägen. Das Management wird sich dabei darauf konzentrieren, diese voranzutreiben und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.
Unverändert ist der geplante Wiederaufbau des operativen Geschäftes vom Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in USA abhängig, da Intertainment die aus den Rechtsstreitigkeiten erwarteten Finanzmittel für zukünftige Investitionen benötigt. Damit wird Intertainment im Geschäftsjahr 2010 erneut so gut wie keine operative Geschäftstätigkeit aufweisen. Im Übrigen sind die im Geschäftsbericht 2009 abgegebenen Prognosen zur weiteren Entwicklung des Intertainment AG Konzerns und der Intertainment AG weiterhin gültig. Wir verweisen aus diesem Grund auch auf diese.

Bestandsgefährdende Risiken

Die Finanzkennzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2010 wurden unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit („Going Concern“) aufgestellt. Das Manage­ment von Intertainment geht unverändert von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsver­pflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine integrierte Unternehmens­planung zugrunde, aus der ein detaillierter Finanzplan abgeleitet wurde. Bestandteil ist die Finanzierung des künftigen Geschäftsbetriebs, der Rechtsstreitigkeiten und der sonstigen Finanzierungsaktivitäten. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Im Einzelnen handelt es sich um:

  1. Sicherstellung der Finanzierung der Rechtsstreitigkeiten in den USA
  2. Realisierung der Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Rechtsstreitigkeiten gegen die Comerica Bank.

Das im Geschäftsbericht 2009 ebenfalls genannte bestandsgefährdende Risiko der Realisierung der weiteren Mittelzuflüsse aus der Abwicklung der Insolvenz von Franchise Pictures und anderer Parteien ist mit der Zahlung der zweiten Rate Anfang November 2010 entfallen.
Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet. Zu diesen genannten bestandsgefährdenden Risiken verweisen wir ausdrücklich auf die weitergehenden Ausführungen im Lagebericht des Geschäftsjahres 2009. Diese gelten unverändert fort.

Ende der Zwischenmitteilung

Kontakt:

Intertainment AG, Investor Relations
Maximiliansplatz 5, 80333 München
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11

Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

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