Pressemitteilung der Intertainment AG


Tentative Ruling über ausstehende Sachverhalte im Franchise-Prozess

Ismaning bei München, 17. August 2004 – Im Betrugsprozess der Intertainment AG, Ismaning bei München, gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und andere hat die zuständige Richterin den Parteien im Rahmen eines „tentative ruling on law & motion matters“ vorläufige Entscheidungen über die noch ausstehenden Sachverhalte mitgeteilt. Zu diesen Sachverhalten zählt beispielsweise die Frage, ob Intertainment Zinsen auf den bereits feststehenden Schadensersatzanspruch in Höhe von 77,1 Millionen Dollar zugesprochen werden. In der englischsprachigen Film-Fachpresse wurde bereits über das für Intertainment positive Tentative Ruling berichtet.

Intertainment weist darauf hin, dass es sich bei Tentative Rulings lediglich um vorläufige Entscheidungen handelt, die noch keine rechtliche Bindung haben und von der Richterin noch geändert werden können. Intertainment muss deshalb auch im Falle des Tentative Rulings seine im Rahmen des Gerichtsverfahrens verfolgte Informationspolitik beibehalten und kann zu Spekulationen oder möglichen Entscheidungen keine Stellung nehmen. Sobald die endgültige Entscheidung der Richterin über die im Rahmen des Tentative Rulings relevanten Sachverhalte vorliegt, wird Intertaiment schnellstmöglich und ausführlich darüber informieren. Intertainment erwartet diese Entscheidung in Kürze.


Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de

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