Ad-hoc-Mitteilung der Intertainment AG

Intertainment und Andrew Stevens schließen Vergleich

Der ehemalige COO von Franchise gehört damit nicht mehr zu den Beklagten im Franchise-Prozess

Ismaning bei München, 19. April 2004 – Unmittelbar vor Beginn des Schadensersatzprozesses der Intertainment AG, Ismaning bei München, gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures und andere Parteien hat Intertainment am Wochenende mit einem der Beklagten einen Vergleich geschlossen. Dabei handelt es sich um Andrew Stevens, ehemals President und COO von Franchise. Der Vergleich beinhaltet eine Zahlung von Stevens an Intertainment.

Intertainment hat Franchise Pictures wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets auf einen Schadensersatz in Höhe von über 100 Millionen Dollar verklagt. Zu den Beklagten gehören neben Franchise selbst unter anderem auch der CEO des Unternehmens, Elie Samaha, persönlich. Die Klage umfasste bislang auch Andrew Stevens persönlich. Durch den Vergleich zählt er jetzt nicht mehr zu den Beklagten. Die Hauptverhandlung beginnt am morgigen Dienstag, 20. April, in Los Angeles.


Kontakt:
Intertainment AG, Dr. Marietta Birner, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de

zurück zur Newsübersicht