Pressemitteilung der Intertainment AG


Franchise Anwalt informiert Gericht über Probleme in der Prozeßvertretung
Termin zur Hauptverhandlung verschoben

Ismaning bei München, 14. November 2002 - Die Intertainment AG berichtet über eine Verfügung des Gerichts im Rahmen der Pretrial Conference im Rechtsstreit zwischen ihrer Tochtergesellschaft Intertainment Licensing GmbH und Franchise Pictures wegen betrügerisch überhöhter Budgets.

Im Rahmen einer Pretrial Conference vor dem US-Bundesgericht in Kalifornien hat der Anwalt von Franchise das Gericht über mögliche Probleme in der Prozeßvertretung in Kenntnis gesetzt.

Die Anwälte haben mit der Richterin den Status des Rechtsstreits erörtert; die Richterin hat den für 19. November 2002 angesetzten Termin zur Hauptverhandlung aufgehoben. Über den neuen Termin wird in einer neu anberaumten Pretrial Conference am 16. Dezember 2002 entschieden.

Die Pretrial Conference ist nach amerikanischem Verfahrensrecht der Termin, in dem die Parteien nach Abschluss des Beweiserhebungsverfahrens ("discovery") den Richter über den Status des Rechtsstreits informieren und den genauen Ablauf der Hauptverhandlung festlegen.

Unabhängig davon hat der Magistrat des US-Bundesgerichts zwei Verfügungen getroffen.

Zum einen wurde auf Initiative von Intertainment die von Franchise beantragte Anordnung der Vertraulichkeit für Prozessdokumente antragsgemäß aufgehoben. Intertainment wird nun ausführlicher über die Beweislage berichten können.

Zum anderen wurde dem von Intertainment gestellten Antrag auf gerichtliche Pfändungsverfügung ("writ of attachment") über Teile des Vermögens von Franchise zur Absicherung der im Hauptverfahren von Intertainment geltend gemachten Forderungen nicht stattgegeben. Diese Verfügung hat keine Auswirkung auf die Hauptsache.


Kontakt:
Intertainment AG, Marietta Birner, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: 0 89 / 216 99 - 0, Telefax: 0 89 / 216 99 - 11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de


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