Vorläufige ungeprüfte Jahreszahlen 2012 der Intertainment AG

München, 28. Februar 2013 – Die Intertainment AG, München, hat das Geschäftsjahr 2012 nach vorläufigen ungeprüften Konzernzahlen mit einem Konzern­jahres­überschuss in Höhe von 14,7 (im Vorjahr Konzernfehlbetrag -22,4) Mio. Euro abge­schlossen. Wie bereits in den Vorperioden verfügte Intertainment über nahezu kein signifikantes operatives Geschäft mehr. Das aktuelle Konzernergebnis ist im Wesentlichen durch die Entkon­solidierung der Phoenix Media GmbH – aufgrund der in 2012 erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens – mit einem bloßen Entkonsolidierungseffekt in Höhe von insgesamt 15,3 Mio. Euro geprägt. Der Intertainment Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts­tätigkeit in Höhe von -0,5 Mio. Euro. Im vergleich­baren Vorjahres­zeitraum hatte es insbesondere aufgrund des verlorenen Rechtsstreits in den USA noch -35,0 Mio. Euro betragen.

Im Einzelabschluss weist die Intertainment AG nach ungeprüften vorläufigen Zahlen einen Jahresfehl­betrag in Höhe von -1,0 (i.V. -19,5) Mio. Euro aus, der wie bereits im Vorjahr insbesondere aus den laufenden Verwaltungskosten der Gesellschaft und weiterem Wert­berichtigungs­bedarf gegen Tochterunternehmen resultiert. Das vorläufige Eigenkapital der Intertainment AG beträgt -9,8 Mio. Euro, nach -8,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011.

Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 2012 sowie nach Ende des Berichts­zeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet unverändert zum Vorjahr die vollständig abge­schriebene 10%-Beteiligung an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Unverändert befindet sich SightSound Technologies Holding LLC in den USA in einer juristischen Auseinandersetzung mit Apple bezüglich der bestehenden Patente und deren Durch­setzung. SightSound hatte im Oktober 2011 eine Patent­ver­letzungsklage gegen Apple eingereicht, die sich auf die iTunes-Plattform bezieht. Die der mündlichen Verhandlung vorgelagerte Dokumenten­produktionsphase im Rahmen dieses Verfahrens ist nach Kenntnisstand von Intertainment nahezu abge­schlossen. Weitere Details zum zeitlichen Verlauf des Verfahrens sollen im März 2013 von den Parteien mit dem Gericht besprochen werden. Zudem konnte SightSound in 2012 im Rahmen der Patentstreitigkeiten mit Napster einen Vergleich erzielen. Dieser unterliegt strengen Vertraulichkeitsvorgaben. Intertainment ist aus diesem Vergleich kein Geld zugeflossen.

Finanzierung des Intertainment AG Konzerns
Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im Berichtszeitraum mangels ausreichender operativer Einnahmen auf die finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. Dieser gewährte in 2012 Intertainment weitere Darlehen über insgesamt 0,4 Mio. Euro. Für die Darlehen liegen unbefristete qualifizierte Rangrücktritte vor. Zinsen wurden nicht ausbezahlt.

Kapitalerhöhung der Intertainment AG

Anfang November hat die Intertainment AG eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durchgeführt. Diese wurde durch die MK Medien Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre gezeichnet. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 117.400 neuen Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 150.095,90 Euro erhöht. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entsprach dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag. Die Kapitalerhöhung diente zur Verbesserung der sehr schwierigen Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen Liquiditätsbedarfs des Unternehmens.
Am 19. Februar 2013 hat der Vorstand der Intertainment AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Durchführung einer weiteren Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen, durch die das Eigenkapital durch die Ausgabe von bis zu 195.312 neuen Aktien zu einem Preis von rund 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt bis zu 250.000,00 Euro erhöht wird. Das Bezugsrecht der übrigen Aktionäre ist nicht ausgeschlossen. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat für diese Kapitalerhöhung eine Zeichnungsgarantie über bis zu 0,25 Mio. Euro abgegeben.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH und Entkonsolidierung

Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2011 hat die Phoenix Media GmbH (ehemals INTERTAINMENT Licensing GmbH) im März 2012 im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch anerkannt. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen. Aufgrund des Schieds­spruchs hatte die Phoenix Media GmbH am 30. November 2011 Insolvenz angemeldet. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Phoenix Media GmbH entkonsolidiert. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens fand 2012 der erste Berichts- und Prüfungs­termin statt. Weitere Erkenntnisse liegen Intertainment derzeit nicht vor.

Sonstige Angaben

Das Finanzierungsrisiko der Intertainment besteht – aufgrund des nahezu nicht vorhandenen operativen Geschäftes – unverändert fort. Auch gelten die im Geschäftsbericht 2011 dargestellten sonstigen Angaben, Prognosen und Risiken weiterhin.
Intertainment wird den Finanzbericht mit dem geprüften Konzern- und Einzelabschluss für das Geschäftsjahr 2012 voraussichtlich im April 2013 veröffent­lichen. Die Hauptversam­mlung ist für August 2013 geplant.


Kontakt:


Intertainment AG, Investor Relations
Maximiliansplatz 5, 80333 München.
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11

Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

zurück zur Newsübersicht