Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG

Intertainment AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre

München, den 19.02.2013 – Der Vorstand der Intertainment AG, München, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung um bis zu 250.000,00 € aus genehmigtem Kapital beschlossen. Die Kapitalerhöhung dient der erneuten Stärkung der Eigenkapitalsituation und Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft.

Angeboten werden danach voraussichtlich bis zu 195.312 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 € je Aktie. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft voraussichtlich von 18.158.166,83 € um 250.000,00 € auf 18.408.166,83 € gegen Bareinlagen erhöht.

Einzelheiten zu der Kapitalerhöhung und den Bedingungen für den Bezug neuer Aktien sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das voraussichtlich im Laufe der 09. oder 10. Kalenderwoche 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Nicht bezogene Aktien sollen voraussichtlich nach Ablauf der Bezugsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden, wobei ein Investor bereits eine Zeichnungsgarantie abgegeben hat.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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