Pressemitteilung der Intertainment AG

Phoenix Media GmbH erkennt Schiedsspruch an

München, 12. März 2012 – Die Phoenix Media GmbH (ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH) erkennt im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank an. Damit verzichtet die Phoenix Media GmbH darauf, gegen den Schiedsspruch inhaltlich vorgehen. Die Phoenix Media GmbH hat sich aufgrund mangelnder Aussichten von Rechtsbehelfen und aus Kosteneffizienzgründen für diesen Weg entschieden. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.

In dem Schiedsgerichtsverfahren hatten drei Schiedsrichter im November 2011 zugunsten der Comerica Bank entschieden und sämtliche Ansprüche der damaligen INTERTAINMENT Licensing GmbH gegen die Comerica Bank abgelehnt. Zusätzlich hatten sie der Comerica Bank das Recht auf die Erstattung ihrer Verfahrens- und Anwaltskosten durch die INTERTAINMENT Licensing GmbH zugebilligt.

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