Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG


Intertainment gibt die vorläufigen ungeprüften Ergebnisse für 2008 bekannt

München, 28. August 2009 – Die Intertainment AG, München, hat das Geschäftsjahr 2008 nach vorläufigen ungeprüften Zahlen mit einem Verlust abgeschlossen, diesen im Vergleich zu 2007 aber deutlich verringert. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft sich auf 4,7 Mio. Euro nach 19,0 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT beträgt -6,9 (i.V. -12,3) Mio. Euro. Belastet wurde das Ergebnis von Intertainment vor allem von Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 1,7 (i.V. 0,6) Mio. Euro und dem sonstigen betrieblichen Aufwand in Höhe von 6,6 (i.V. 14,0) Mio. Euro. Im sonstigen betrieblichen Aufwand schlagen sich insbesondere die Belastungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA wegen Budgetbetrugs gegenüber Intertainment nieder. Er umfasst unter anderem eine Zuführung zur Rückstellung für Prozesskosten in Höhe von 1,6 Mio. Euro und Prozesserlösbeteiligungen von 3,8 Mio. Euro.

Im Geschäftsjahr 2008 waren in den USA unverändert das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank wegen Budgetbetrugs gegenüber Intertainment und das Insolvenzverfahren des ehemaligen Filmproduzenten Franchise Pictures anhängig, aus dem die Gesellschaft Zahlungen erwartet. Aufgrund der Folgen des Budgetbetrugs hatte Intertainment 2008 so gut wie kein operatives Geschäft mehr. Der Umsatz des Konzerns belief sich auf 0,5 (i.V. 1,1) Mio. Euro.

Intertainment hat 2008 keine Zahlung aus dem Insolvenzverfahren von Franchise Pictures erhalten. Das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank befand sich weiterhin in der Beweiserhebungsphase. Der Zeitplan für das Verfahren hat sich allerdings verschoben. So haben die Schiedsrichter im August 2009 den Beginn der mündlichen Verhandlung auf den 6. April 2010 verschoben, als neuen letzten Verhandlungstag haben sie den 14. Mai 2010 festgelegt. Ursprünglich sollte diese am 27. Oktober 2009 beginnen und am 10. Dezember 2009 enden.

Als Folge der Verschiebung der mündlichen Verhandlung hat Intertainment in der Bilanz die bislang in den kurzfristigen Vermögenswerten aufgeführten Schadensersatzforderungen aus dem Verfahren in die langfristigen Vermögenswerte umgebucht. Die bilanzierten Forderungen beliefen sich zum 31.12.2008 auf 39,7 (i.V. 39,3) Mio. Euro. Insbesondere aufgrund der Verschiebung haben sich die kurzfristigen Schulden auf 2,7 (i.V. 23,0) Mio. Euro reduziert. Die langfristigen Schulden sind dagegen auf 57,4 (i.V. 33,0) Mio. Euro gestiegen. Sie umfassen im Wesentlichen latente Steuern in Höhe von 33,0 (i.V. 33,0) Mio. Euro, Darlehensverpflichtungen gegenüber dem Großaktionär MK Medien Beteiligungs GmbH in Höhe von 11,0 Mio. Euro und Rückstellungen für Prozesserlösbeteiligungen mit 12,6 Mio. Euro.

Die vom Insolvenzverwalter von Franchise Pictures für den Sommer 2009 angestrebte erste Teilauszahlung aus der Insolvenzmasse an Intertainment ist nicht erfolgt. Der Insolvenzverwalter strebt seinen aktuellen Aussagen zufolge eine erste Teilauszahlung stattdessen für das erste Quartal 2010 an.

Insgesamt geht Intertainment – unverändert zu den Vorjahren – bei der Aufstellung des zugrundeliegenden Abschlusses von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Diese Einschätzung ist von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Bei diesen bestandsgefährdenden Risiken handelt es sich im Einzelnen um:

Soweit die Mittelzuflüsse der Finanzplanung nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand von Intertainment in hohem Maße – auch sehr kurzfristig – wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Intertainment wird den Geschäftsbericht für 2008 voraussichtlich im Oktober 2009 veröffentlichen.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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