Pressemitteilung der Intertainment AG


Schiedsgericht legt Termin für mündliches Verfahren fest
Information über den Stand der juristischen Auseinandersetzungen in den USA

München, 5. Februar  2009 - Mit dieser Pressemitteilung informiert die Intertainment AG, München, über den aktuellen Stand des Schiedsgerichtsverfahrens gegen die Comerica Bank sowie des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures in den USA.

Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank

Die Schiedsrichter haben inzwischen einen Termin für den Beginn der mündlichen Verhandlung festgelegt. Danach soll diese am 27. Oktober 2009 beginnen. Als letzten mündlichen Verhandlungstermin legten die Schiedsrichter den 10. Dezember 2009 fest.

In einer Anhörung vor Ort Anfang Januar hatten sie dagegen zunächst - entgegen den Erwartungen von Intertainment - noch keinen Termin für die mündliche Verhandlung bestimmt und diesen Punkt ursprünglich auf eine Anhörung Anfang März vertagt.

Die Schiedsrichter haben zudem festgelegt, dass das zurzeit noch laufende Beweiserhebungsverfahren bis Mitte September 2009 abgeschlossen wird. Darüber hinaus steht beiden Parteien im Vorfeld der mündlichen Verhandlung das Recht zu, Zeugen zu vernehmen.

Intertainment geht darüber hinaus davon aus, dass die Übergabe von firmeninternen E-Mails an die Comerica Bank in Kürze vollständig abgeschlossen sein wird.   

Insolvenzverfahren von Franchise Pictures

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens des ehemaligen US-Filmproduzenten Franchise Pictures hat der Insolvenzverwalter inzwischen einen Vergleich mit dem Gläubiger Morgan Creek erreicht. Diesem haben auch die anderen Gläubiger zugestimmt. Zurzeit arbeitet der Insolvenzverwalter an der Aufstellung eines Auszahlungsplans für die Gläubiger. Er hat Intertainment darüber informiert, dass Intertainment Zahlungen in Höhe von voraussichtlich 3,2 Millionen bis 4,5 Millionen US-Dollar aus dem Insolvenzverfahren erwarten kann. Dabei strebt der Insolvenzverwalter eine erste Teilauszahlung in Höhe von rund 50 Prozent des von ihm genannten Gesamtbetrages im Juli/August dieses Jahres an. Diese Aussage steht allerdings ausdrücklich unter Vorbehalt, da sich die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens nicht mit absoluter Gewissheit voraussehen lässt.

Eine komplette Auszahlung ist seinen Angaben zufolge unter anderem aufgrund von noch nicht geprüften Steuerforderungen sowie von ebenfalls noch nicht geprüften Gewinnbeteiligungsansprüchen von Schauspielern und Produzenten kurzfristig nicht möglich. Der Insolvenzverwalter erwartet, dass über diese Ansprüche frühestens gegen Ende diesen bzw. Anfang nächsten Jahres entschieden wird.

Ende der Pressemitteilung

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