Pressemitteilung der Intertainment AG


Gericht lehnt Nichtigkeitsklagen ab

München, 7. November 2008 - Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 30. Oktober 2008 die Nichtigkeitsklagen mehrerer Aktionäre gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse der Intertainment AG, München, vom 23. Juli 2007 abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die Korrektheit der Einladung zu dieser Hauptversammlung.

Den Anfechtungsklagen gegen die auf der Hauptversammlung vom 23. Juli 2007 getroffenen Beschlüsse wurde teilweise stattgegeben, und zwar in Bezug auf die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I (TOP 10) sowie die Sitzverlegung der Gesellschaft nach Leipzig (TOP 11). Als Grund dafür nannte das Gericht nicht vollständige Auskünfte des Vorstandes von Intertainment auf Fragen von Aktionären, die in der Hauptversammlung zu den vorbenannten Tagesordnungspunkten gestellt wurden.

Intertainment hatte aus firmenpolitischen Gründen bereits Anfang 2008 entschieden, von der auf der Hauptversammlung 2007 beschlossenen Sitzverlegung nach Leipzig abzusehen. Intertainment verfügt zudem auch ohne die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals bereits über ein hohes genehmigtes Kapital.

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