Pressemitteilung der Intertainment AG


Intertainment auch im ersten Halbjahr 2008 insbesondere wegen Wechselkurseffekten mit weiterem Verlust

München, 29. August 2008 - Die Intertainment AG, München, hat im ersten Halbjahr 2008 einen erhöhten Fehlbetrag bei gleichzeitigem Umsatzrückgang verzeichnet. Bei den beiden noch laufenden Rechtsstreitigkeiten in den USA konnte das Unternehmen im Berichtszeitraum Fortschritte erzielen.
Aufgrund der Folgen der Rechtsstreitigkeiten in den USA ist das operative Geschäft von Intertainment weiterhin rückläufig. Der Konzernumsatz sank im ersten Halbjahr 2008 auf 0,3 Mio. Euro nach 0,6 Mio. Euro in den ersten sechs Monaten 2007. Die Umsatzerlöse resultierten aus der Verwertung von Filmrechten aus dem Altbestand. Intertainment weist für das erste Halbjahr 2008 einen Fehlbetrag in Höhe von 3,1 (i. V. 1,4) Mio. Euro aus. Die negative Ergebnisentwicklung resultiert vor allem aus Wechselkursverlusten aufgrund des im Vergleich zum Euro gesunkenen Dollarkurses. Dadurch verringerten sich die bilanzierten Schadensersatzforderungen aus den Rechtsstreitigkeiten in den USA auf 36,6 Mio. Euro, nach 39,3 Mio. Euro zum 31. Dezember 2007. Der Personalaufwand von Intertainment sank im Berichtszeitraum um 0,2 Mio. Euro auf 0,1 Mio. Euro.
Um die Liquiditätssituation und die Eigenkapitalbasis zu stärken, führte Intertainment im Berichtszeitraum eine Kapitalerhöhung im Verhältnis von 11:1 aus genehmigtem Kapital durch. Ausgegeben wurden 1.173.753 Stück neue auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 Euro je Aktie. Die Kapitalerhöhung wurde im Mai 2008 erfolgreich abgeschlossen. Insgesamt flossen Intertainment durch sie rund 1,5 Mio. Euro an Liquidität zu.

Insolvenzverfahren von Franchise Pictures

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens des US-Filmproduzenten Franchise Pictures konnte im Berichtszeitraum mit dem Insolvenzverwalter über die verbindliche Anerkennung der Ansprüche von Intertainment eine Einigung erzielt werden. Franchise Pictures verzichtet in diesem Zusammenhang auf das Recht, Berufung gegen das im Schadensersatzprozess gegen Franchise Pictures gefällte Urteil einzulegen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde rechtswirksam abgeschlossen und vom Insolvenzgericht bestätigt.

Entwicklung des Schiedsverfahrens gegen die Comerica Bank

Das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank befand sich im Berichtszeitraum weiter in der Beweiserhebungsphase. Das Schiedsgericht lehnte Mitte Februar 2008 den Antrag der Comerica Bank und der beklagten Bank-Manager ab, die Klagen von Intertainment gegen sie selbst sowie für die Filme "The Whole Nine Yards", "Art of War", "Driven", "Get Carter", "Angel Eyes", "Heist", "3000 Miles to Graceland" und "The Pledge" wegen mangelnder Erfolgsaussichten abzuweisen. Damit entschieden die Schiedsrichter, dass über die aus Sicht von Intertainment wichtigsten Filme ein mündliches Verfahren stattfinden wird. Für die vier weniger wichtigen Filme "The Third Miracle", "Hospitaliy Suite", "Rangers" und "Battlefield Earth" billigten die Richter erwartungsgemäß den Antrag der Gegenseite.
Im Zusammenhang mit der von den Schiedsrichtern angeordneten Auswertung des gesamten E-Mail-Verkehrs von Intertainment wurden ebenfalls Fortschritte erzielt. Nach Abschluss des Berichtzeitraums gab Intertainment 412.000 Dateien zur Weitergabe an die Comerica Bank frei. Aktuell überprüft Intertainment weitere E-Mails auf eine mögliche Weitergabe an die Comerica Bank.

Ende der Pressemitteilung

Kontakt:

Intertainment AG, Investor Relations
Frauenplatz 7, 80331 München
Telefon: (0 89) 2 16 99-0
Telefax: (0 89) 2 16 99-11

Internet: www.intertainment.de
E-Mail: investor@intertainment.de

zurück zur Newsübersicht