Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG
gemäß § 15 WpHG

Intertainment reduziert im Geschäftsjahr 2005 den Verlust trotz Umsatzrückgangs

München, 09. Februar 2007 - Das Medienunternehmen Intertainment AG, München, hat im Geschäftsjahr 2005 seinen Verlust deutlich reduziert. Die Ergebnisverbesserung gelang, obwohl der Umsatz deutlich gesunken ist. Der Konzern erwirtschaftete einen Umsatz von 1,3 Mio. Euro nach 17,9 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2004. Im Vorjahr hatte insbesondere die Auswertung des Films "Twisted" zu bedeutenden Umsatzerlösen geführt. Aufgrund der angespannten Liquiditätslage konnten im Berichtsjahr keine weiteren Filmtitel erworben werden.

Trotz des gesunkenen Umsatzes verringerte Intertainment das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Ergebnis vor Steuern) auf -3,0 Mio. Euro nach -21,3 Mio. Euro im Vorjahr. Dies entspricht zugleich auch den Werten für das EBIT. Der Konzernjahresfehlbetrag beläuft auf -10,3 Mio. Euro. Im Vorjahr hatte er noch -22,2 Mio. Euro betragen. Belastet wurde das Ergebnis im Geschäftsjahr 2005 insbesondere durch einem Steueraufwand in Höhe von 7,3 Mio. Euro. Dieser resultierte im Wesentlichen aus latenten Steuern, die im Zusammenhang mit Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie Unterschiedsbeträgen aus der konzerneinheitlichen Bewertung und Konsolidierung stehen. Darüber hinaus wurden im Rahmen der latenten Steuern erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen in veränderter Höhe berücksichtigt.

Grund für die Ergebnisverbesserung gegenüber 2004 war, dass Intertainment trotz des gesunkenen Umsatzes auch bedeutende Aufwandspositionen verringert hat. So reduzierte sich der Materialaufwand, insbesondere wegen gesunkener Filmrechteabschreibungen von 17,1 auf 2,7 Mio. Euro. Der Personalaufwand des Konzerns sank auf 1,5 (i.V. 2,2) Mio. Euro. Die sonstigen Aufwendungen fielen auf 4,4 Mio. Euro nach 9,3 Mio. Euro im Jahr 2004.

Die Bilanz von Intertainment enthält nach wie vor als bedeutendsten Aktivposten die Schadensersatzforderungen gegen Franchise Pictures und andere Parteien in Höhe von 57,9 (i.V. 59,1) Mio. Euro. Zum Bilanzstichtag war die Liquiditätslage des Konzerns sehr angespannt. Die liquiden Mittel beliefen sich auf 0,1 Mio. Euro nach 1,7 Mio. Euro Ende 2004. Die kurzfristigen Schulden betrugen 25,8 (i.V. 28,2 Mio. Euro). Sie umfassen insbesondere die sonstigen Rückstellungen - etwa für Prozesserlösbeteiligungen und Vertragsstreitigkeiten - in Höhe von 24,1 Mio. Euro. Die Mittelabflüsse aus den Verpflichtungen der Prozesserlösbeteiligungen erfolgen mit dem entsprechenden Mittelzufluss aus den Schadensersatzforderungen.

Die langfristigen Schulden in Höhe von 19,2 (i.V. 18,2) Mio. Euro betreffen ausschließlich latente Steuern.

Das Eigenkapital des Konzerns verringerte sich um 10,2 Mio. Euro auf 27,7 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote betrug 38,1 % (i.V. 45,0 %).

Wesentlicher Grund für die sehr angespannte Lage waren die Belastungen von Intertainment aus dem Betrug des ehemaligen Filmproduzenten Franchise Pictures. Dieser war der Hauptfilmlieferant von Intertainment gewesen. Intertainment hatte den Betrug im Jahr 2000 aufgedeckt. In den Jahren danach konnte Intertainment lediglich noch einen großen Kinofilm neu auswerten. Dabei handelte es sich um den Thriller "Twisted".

Im Dezember 2005 hatte das Landgericht München I Intertainment nach einem Urkundenprozess zur Zahlung eines Betrags von 10 Mio. Euro aus einem Kredit der INTERTAINMENT Licensing GmbH bei der HypoVereinsbank verurteilt. Aufgrund dieses Urteils musste Intertainment im Januar 2006 Insolvenz anmelden. In den Monaten danach erwarb die Albis Finance AG, Hamburg, die Forderung der HVB. Nachdem es Intertainment gelungen war, mit Albis eine Vereinbarung über die Rückzahlungsmodalitäten abzuschließen und die Kinowelt-Gruppe, Leipzig, zudem eine Kapitalerhöhung im Volumen von rund 1,5 Mio. Euro zeichnete, konnte Intertainment Ende Juni 2006 den Insolvenzantrag zurücknehmen.

Nach Aktienverkäufen des ehemaligen Intertainment-Großaktionärs Rüdiger Baeres an die Kinowelt-Gruppe, hat diese im November 2006 einen Anteil von 53,61 % an Intertainment gemeldet. Im Rahmen des Mehrheitserwerbs erteilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Kinowelt-Gruppe im Dezember 2006 ein Sanierungsprivileg. Dadurch muss sie den freien Aktionären von Intertainment kein Abfindungsangebot erteilen. Die BaFin hat die Erteilung des Sanierungsprivilegs allerdings unter anderem an die Auflage gebunden, dass die Kinowelt-Gruppe die Epsilon Motion Pictures GmbH, Leipzig, bis zum 30. September 2007 im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Intertainment AG einbringt. Aktuell werden u.a. die für die Einbringung nötigen Bewertungsgutachten erarbeitet.

Das in den USA anhängige Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank befindet sich nach wie vor in der Beweiserhebungsphase. Diese hatte sich unter anderem durch die vorläufige Insolvenz von Intertainment verzögert. Der ursprünglich von den Schiedsrichtern genannte Termin für den Start der mündlichen Verhandlung musste verschoben werden. Ein neuer Termin steht zur Zeit noch nicht fest.

Die Erstellung des Jahresabschlusses für 2005 hatte sich unter anderem wegen der zwischenzeitlichen vorläufigen Insolvenz von Intertainment im Jahr 2006 verzögert.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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E-Mail: investor@intertainment.de

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