Ad-hoc-Meldung der Intertainment AG gemäß § 15 WpHG

Intertainment nimmt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurück /
Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss

München, 29. Juni 2006 - Die Intertainment AG und die INTERTAINMENT Licensing GmbH, beide München, haben ihren am 13. Januar 2006 eingereichten Insolvenzantrag heute zurückgenommen.

Basis für die Rücknahme der Insolvenzanträge sind die Ende Mai 2006 erzielte Einigung mit der Albis Finance AG über die Rückzahlungsmodalitäten einer Forderung in Höhe von rund 15 Millionen Euro sowie eine mit der Kinowelt-Gruppe, Leipzig, vereinbarte Kapitalerhöhung um annähernd 10 Prozent des aktuellen Grundkapitals, und zwar zu einem Ausgabebetrag von 1,28 Euro je Aktie. Die neuen Aktien werden unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre von der Kinowelt-Gruppe gezeichnet. Durch die Kapitalerhöhung fließen Intertainment ca. 1,5 Millionen Euro zu. Die Kapitalerhöhung ist heute von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen worden und soll unverzüglich durchgeführt werden. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entspricht dem aktienrechtlich zulässigen Mindestbetrag.

Ende der Ad-hoc-Mitteilung

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Telefon: (0 89) 2 16 99-0
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E-Mail: investor@intertainment.de

 

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