Ad-hoc-Mitteilung der Intertainment AG
Intertainment vergleicht sich mit Film Finances, Inc.,
Film Finances (1998) Canada und IMPC
Ismaning bei München, 16. März 2005 – Die Intertainment AG, Ismaning bei
München, hat im Zusammenhang mit den in den USA anhängenden Rechtsstreitigkeiten
einen Vergleich mit den Filmversicherern Film Finances, Inc. und Film Finances
(1998) Canada Ltd. geschlossen.
Im Rahmen des Vergleichs erhält Intertainment von Film Finances, Inc. und Film
Finances (1998) Canada eine Zahlung. Über die Höhe wurde Stillschweigen
vereinbart. Zudem geben Film Finances, Inc. und Film Finances (1998) Canda ihre
Ansprüchen gegen den insolventen Filmproduzenten Franchise Pictures und gegen
Tochtergesellschaften von Franchise zugunsten der Insolvenzmasse ab und scheiden
damit aus dem Gläubigerausschuss aus. Intertainment ist der größte unbesicherte
Gläubiger bei dem Franchise-Insolvenzverfahren.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die International Motion Pictures
Corporation Ltd. (IMPC), Hongkong, ihre Schiedsgerichtsklage gegen Intertainment
im Zusammenhang mit dem Film „Tracker“ zurückzieht.
Film Finances, Inc. und Film Finances Canada (1998) Ltd. haben bis zum Abschluss
des Vergleichs zusammen mit der Comerica Bank sowie leitenden Angestellten der
Bank zu den Anspruchsgegnern von Intertainment in einem in den USA anhängigen
Schiedsgerichtsverfahren gezählt. Intertainment macht im Rahmen des Verfahrens
Ansprüche in Höhe von mindestens 100 Millionen Dollar wegen der Vorlage
betrügerisch überhöhter Filmbudgets geltend. Die Gegenparteien verlangen von
Intertainment Zahlungen in Höhe von 70 Millionen Dollar. Intertainment wird das
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank und ihre Manager konsequent
fortsetzen. Intertainment wurden im Rahmen des im Juni vergangenen Jahres
gewonnen Betrugsprozess gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise
Pictures und andere Parteien insgesamt 121,7 Mio. Dollar zugesprochen.
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