Pressemitteilung der Intertainment AG
Intertainment: Informationen über den Stand der juristischen
Auseinandersetzungen in den USA
Ismaning bei München, 17. Januar 2005 – Die einzelnen
Verfahren im Zusammenhang mit den anhängigen Rechtsstreitigkeiten der
Intertainment AG in den USA wegen Budgetbetrugs haben sich in den vergangenen
Wochen weiterentwickelt. Mit dieser Pressemitteilung informiert Intertainment
über den Stand der Dinge.
Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank, Film Finances Inc. und
andere
Das Schiedsgerichtsverfahren befindet sich zur Zeit in der Beweiserhebungsphase.
Diese hat sich als langfristiger gezeigt als geplant und das gesamte
Schiedsgerichtsverfahren verzögert. Eine Entscheidung über den weiteren Zeitplan
wird auf einem Treffen mit den Schiedsrichtern Anfang oder Mitte Februar
besprochen.
In dem Schiedsgerichtsverfahren selbst geht es um betrügerisch überhöhte Budgets
für Filme, die insbesondere in den Jahren 1999 und 2000 hergestellt wurden.
Intertainment hat in diesem Zusammenhang gegen die Comerica Bank, die
Versicherungsgesellschaften Film Finances Inc. und Film Finances Canada, gegen
XL Reinsurance (mit der in der Zwischenzeit ein Vergleich geschlossen wurde)
sowie gegen leitende Mitarbeiter dieser Unternehmen auf Schadensersatz in Höhe
von mindestens 100 Millionen Dollar geklagt. Die gefälschten Budgets wurden
Intertainment im Zusammenhang mit Akkreditiven von der Bank und den Versicherern
vorgelegt. Die Gegenseite hat Intertainment auf Zahlung von rund 70 Millionen
Dollar wegen Nicht-Bezahlens der zweiten Rate für einige der Filme verklagt.
Vorgehen gegen Franchise-CEO Elie Samaha
Im Rahmen des im Sommer vergangenen Jahres gewonnenen Schadensersatzprozesses
gegen den amerikanischen Filmproduzenten Franchise Pictures hat Intertainment
nach dem Endurteil Pfandrechte an Vermögenswerten von Elie Samaha, dem
ehemaligen CEO von Franchise, eintragen lassen. Diese Pfandrechte erstrecken
sich unter anderem auf Beteiligungen von Samaha an nicht im Konkurs befindlichen
Unternehmen. Auf eine im Dezember 2004 anberaumte Offenlegung der
Vermögensverhältnisse von Samaha hatte Intertainment zunächst verzichtet.
Hintergrund dafür ist, dass ein Schuldner nach US-amerikanischem Recht nur in
den ersten 90 Tagen, nach denen ein Pfandrecht gültig geworden ist, dieses durch
eine Privatinsolvenz unwirksam werden. Diese Frist ist inzwischen verstrichen.
Für den 24. Januar ist ein neuer gerichtlicher Anhörungstermin anberaumt.
Stand des Insolvenzverfahrens von Franchise Pictures
Franchise Pictures und die beklagten Tochterunternehmen haben nach der
Ausfertigung des Urteils Insolvenz nach Kapitel 11 des US-Insolvenzrechtes
angemeldet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens haben die Unternehmen R2D2 und
Mobius International Inc. Franchise Pictures einen Massekredit gewährt. Beide
Unternehmen werden von dem ehemaligen Franchise-Investor David Bergstein
kontrolliert. Darüber hinaus hat Bergstein von Franchise Filmrechte erworben.
Intertainment hat Zusagen dafür erreicht, dass mit diesen Mitteln die
Transaktionen von Franchise in der Vergangenheit untersucht werden. Der Chief
Restructuring Officer (Restrukturierungsmanager) der Franchise-Gruppe hat
darüber hinaus bei dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt, die Frist bis zur
Vorlage eines Restrukturierungsplans um 120 Tage zu verlängern. Ursprünglich
sollte der Plan zum Jahreswechsel vorgelegt werden. Intertainment hat dem
Verlängerungsantrag widersprochen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.
Post Trial Motions
Bei dem Franchise-Prozesse selbst wurden im Anschluss an das Urteil im
vergangenen Jahr von beiden Seiten weitere Anträge – sogenannte Post Trial
Motions – eingereicht. Eine Anhörung über diese Anträge ist für den 28. Februar
geplant.
Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Viva Las Nowhere“
Im Rahmen des Franchise-Prozess wurde auch die Franchise-Tochter VLN Productions
Inc. wegen Budgetbetrugs verurteilt. Sie hatte den Film „Viva Las Nowhere“
produziert. Intertainment hatte bereits im April 2004 in den USA eine Klage
gegen die Westdeutsche Landesbank, die Lewis Horwitz Organization und die
Federal Deposit Insurance Corp. im Zusammenhang mit dem Film zugestellt und
betreibt diese Klage nun im Rahmen eines Schiedsverfahrens weiter. Die WestLB
war an der Filmfinanzierung beteiligt. Intertainment macht im Rahmen des
Schiedsgerichtsverfahrens die Rückzahlung einer Anzahlung in Höhe von rund 1,3
Millionen Dollar plus Zinsen geltend. Intertainment hatte diese Anzahlung nur
aufgrund der Vorlage des gefälschten Budgets geleistet.
Schiedsgerichtsverfahren im Fall „Tracker“
Die International Motion Pictures Corporation (IMPC) hatte 2003 gegenüber
Intertainment im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens einen angeblichen
Zahlungsanspruch der Kredietbank Luxembourg in Höhe von 3,3 Millionen Dollar aus
dem Film „Tracker“ geltend gemacht. Die IMPC ist eine in Hongkong ansässige
Briefkastenfirma. Sie hatte zu keinem Zeitpunkt Geschäftsbeziehungen mit
Intertainment.
„Tracker“ wurde von einem inzwischen insolventen Unternehmen der
Franchise-Gruppe an Intertainment lizenziert. Produziert wurde „Tracker“ von dem
Produktionsunternehmen Muse. Dieses war zum Zeitpunkt der Produktion des Films
Eigentümererin von Film Finances Canada, der Completion-Bond-Company des Films.
Darüber hinaus hatte der US-amerikanische Filmversicherer Film Finances Inc.
eine Gewinnbeteiligungsvereinbarung mit Muse. „Tracker“ hatte ein betrügerisch
überhöhtes Budget.
Ende vergangenen Jahres setzte IMPC eine Wiederaufnahme der seit Januar 2004
ausgesetzten Schiedsgerichtsklage durch. Die Wiederaufnahme erfolgte, obwohl
auch Franchise Pictures bereits im Franchise-Prozess versucht hatte, einen
Zahlungsanspruch gegen Intertainment aus dem Film durchzusetzen – dieser
Anspruch aber von dem Gericht vollumfänglich abgewiesen wurde.
Intertainment wird deshalb im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens Gegenklagen
gegen Muse und andere Beteiligte geltend machen.
Ende der Mitteilung
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