Pressemitteilung der Intertainment AG

Intertainment: Keine Insolvenzgefahr durch Kredit bei der HypoVereinsbank

Klarstellung zu Presseartikeln der vergangenen Tage

Ismaning bei München, 24. August 2004 – In den vergangenen Tagen wurde in der deutschen Presse im Zusammenhang mit der Intertainment AG wiederholt über einen Kredit bei der HypoVereinsbank berichtet, den die Intertainment-Tochter Intertainment Licensing GmbH geschlossen hatte und der ursprünglich am 30. Juni 2004 fällig werden sollte. Dabei wurde unter anderem berichtet, dass der Intertainment AG die Insolvenz drohe, falls die HypoVereinsbank den Kredit fällig stelle, da die Intertainment AG für den Kredit eine Garantie abgegeben hatte,

Tatsache ist, dass eine Fälligstellung des Kredits nach Auffassung von Intertainment und ihren Rechtsanwälten aus Rechtsgründen nicht möglich ist. Intertainment hat mit der HypoVereinsbank vielmehr bereits vor geraumer Zeit eine grundsätzliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach sich Intertainment zur Zahlung eines Einmalbetrags und zu weiteren Leistungen auf Besserungsschein verpflichtet hat. Im Gegenzug steht Intertainment der Vereinbarung zufolge ein Anspruch auf eine Restschuldbefreiung durch die Bank zu. Intertainment hat den vereinbarten Einmalbetrag bereits im Oktober vergangenen Jahres an die HypoVereinsbank gezahlt.

Die HypoVereinsbank und Intertainment haben sich allerdings bis heute nicht über den genauen Wortlaut eines detaillierten Vertragstextes einigen können. Der Umfang der getroffenen Vereinbarung wird möglicherweise vor Gericht geklärt werden müssen.



Kontakt:
Intertainment AG, Investor Relations, Osterfeldstraße 84, 85737 Ismaning
Telefon: (0 89) 2 16 99-0, Telefax: (0 89) 2 16 99-11,
Internet: www.intertainment.de , E-Mail: investor@intertainment.de

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